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Gewässerrandstreifen

Ziel:  Kartierung und Fotodokumentation der die Fließgewässer begleitenden Landstreifen

Viele Gewässer leiden unter negativen Einflüssen aus den sie umgebenden Flächen, z.B. unter dem Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus landwirtschaftlichen Flächen. Um dies zu vermeiden, sollten entlang der Gewässer an beiden Seiten zumindest sogenannte Gewässerrandstreifen eingerichtet werden, um den Eintrag schädlicher Stoffe ins Gewässer zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Das Bayerische Wassergesetz sieht vor, hierfür Streifen mit einer Breite von 5 m festzusetzen. Außerdem tragen solche Streifen zur Vielgestaltigkeit der Landschaft bei und bilden nicht zuletzt wertvolle Biotope für Pflanzen und Tiere.
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen läuft das Verfahren zur Festsetzung der Gewässerrandstreifen zwar noch, doch wäre es von großem Vorteil, wenn die BN–Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen über Daten verfügen würde,
• wo bereits freiwillig solche Gewässerrandstreifen eingerichtet wurden
• wo ihre Einrichtung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich wäre
• wo eine Einrichtung von Gewässerrandstreifen nicht möglich ist.
Um solche Daten zu gewinnen, müssen die Fließgewässer mit dem Ziel abgegangen werden
• auf einer Karte festzuhalten, wo die oben genannten Bedingungen gegeben sind und
• möglichst viele gewässerbegleitende Streifen zu fotografieren.
Auf diese Weise kann ein Datenpool angelegt werden, mit dessen Hilfe sich der BN für die Einrichtung von Gewässerrandstreifen einsetzen kann.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Gewässerprojekte.